Vorläufige Tagesordnung:
- Eröffnung, Begrüßung und Totenehrung
- Wahl der Versammlungs- und der Wahlleitung
- Feststellung der satzungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und der Zahl der anwesenden Stimmberechtigten
- Geschäftsbericht des Geschäftsführenden Vorstands
- Berichte der Abteilungsleiter*innen
- Bericht des Kassenverwalters über das Haushaltsjahr 2024
- Bericht der Kassenprüfer*innen
- Beschluss über die Entlastung des Vorstands
- Feststellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 und Beschlussfassung
- Wahl des Vorstands
- Kassenprüfer*innenwahl
- Eingegangene Anträge (Beratung und Beschlussfassung)*
- Veranstaltungen
- Verschiedenes (ohne Beschlussfassung)
*Top 12:
Anträge müssen gem. §15 Abs. 4 der Vereinssatzung mindestens 2 Monate vor der Mitgliederversammlung schriftlich dem Geschäftsführenden Vorstand über die TVE-Geschäftsstelle vorgelegt werden.
Die Frist endet am Freitag, dem 31. Januar 2023, um 24 Uhr.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung mit der endgültigen Tagesordnung und den eingegangenen Anträgen (§15 Abs. 2 der Vereinssatzung) geht den Mitgliedern rechtzeitig nach Ablauf der Antragsfrist und mindestens einen Monat vor dem Versammlungstag in den Vereinsmedien und durch Aushang in den Vereinsräumen zu.