neue Auflagen: ab 11.11.2021 verpflichtender PCR-Test für Nicht-Geimpfte und Genesene

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Wie Ihr alle sicherlich schon mitbekommen habt, tritt am Donnerstag (11.11.) die Warnstufe 1 im Land Hessen in Kraft.
Die vorgesehenen Regelungen betreffen auch uns als Sportverein.
Was bedeutet das nun für Euch im Einzelnen?
Für Geimpfte und Genesene ändert sich nichts. Genauso wie für unsere jüngeren Sportler/ innen, die weiterhin Ihr Testheft aus der Schule vorzeigen können.
❗️Bei allen anderen sieht es wie folgt aus: Von Euch benötigen wir einen PCR-Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ein Antigen-Schnelltest reicht nun NICHT mehr aus.❗️
Wir wünschen Euch weiterhin viel Spaß beim Sport und hoffen, dass Ihr alle gesund bleibt!