Regeln für den Kinder- und Jugendsport

Gemeinsam & sicher Sport machen

Regeln für den Sportbetrieb & Aufsichtspflicht

– Geltungsbereich: Gilt nur in dem Raum / Sportplatzbereich, in dem das Sportangebot stattfindet. Keine Aufsichtspflicht vor und nach dem Sportangebot in allgemein zugänglichen Nebenräumen (Umkleiden, Waschräume, Toiletten etc.).

– Beginn & Ende: Beginnt beim Betreten der Sporthalle / des Sportplatzes am ausgemachten Treffpunkt; endet nach dem Sportangebot mit der Verabschiedung durch die Übungsleitung.

– Abholen: Bitte Kinder pünktlich abholen. Bei nicht rechtzeitigem Abholen werden vertraute Personen, die Geschäftsstelle oder im Notfall Jugendamt/Polizei eingeschaltet.

– Vorzeitiges Verlassen: Nur nach vorheriger Absprache. Ältere Kinder ab 11 Jahren dürfen nach Absprache und Darlegung des Grundes (z. B. Arzttermin) oder bei vorzeitig beendeten Outdoor-Angebote alleine nach Hause gehen.

– Hin- und Rückweg: Liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten (Vorschulkinder grundsätzlich bringen und abholen).

– Vertretung: Zur Vertretung werden Übungsleitende aus dem TVE-Team eingesetzt.

– Fotografieren/Filmen nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der Übungsleitung gestattet. In Umkleiden, Toiletten und Duschen strengstens untersagt.

– Handys sind in Sportstätten, Umkleiden, Toiletten und Duschen grundsätzlich nicht gestattet (können an einer Sammelstelle gelagert werden; keine Haftung).

– Kinder verlassen die Sportstätte während des Angebots nicht (Ausnahme Toilettengang mit Abmeldung). Bei mehrfachem Verstoß gegen Regeln/Anweisungen ist ein Ausschluss möglich.

– Kleidung: Sportkleidung entsprechend dem Angebot (keine Röcke, Kleider, Kapuzenpullis), lange Haare zusammenbinden, kein Schmuck.

– Schuhwerk: Turnen/Tanzen (rutschfeste Turnschläppchen, Turnschuhe oder barfuß – keine Socken), Leichtathletik (Sportschuhe, wetterentsprechend), Ju-Jutsu (barfuß, Schlappen fürs Treppenhaus), Tischtennis/Ballsport (saubere Hallenschuhe).

3 Probetrainings sind nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsstelle oder den Übungsleitenden möglich. Wenn Eltern nicht dabei sein können, muss das ausgefüllte „Anmeldung zum Probetraining“-Formular mitgebracht werden. Das Formular ist am Ende dieser Seite verlinkt.

Downloads & Dokumente

Regeln zur Aufsichtspflicht und Durchführung des Sportbetriebs
Regeln zur Aufsichtspflicht und Durchführung des Sportbetriebs
Anmeldung zum Probetraining (Kinder)
Anmeldung zum Probetraining (Kinder)