Neue Regelungen- 2G PLUS

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Liebe Mitglieder,

ab heute gilt in Hessen eine neue Corona- Schutzverordnung. Damit setzt die Hessische Landesregierung die Beschlüsse der letzte Ministerpräsidentenkonferenz um.

Dies hat zur Folge, dass Ihr für den Sport beim TVE eine der folgenden Nachweis-Kombinationen dabei haben müsst
(dies gilt auch für Eltern, die Ihre Kinder nur zum Sport bringen):

a. Doppelt geimpft und getestet (Schnell- oder PCR-Test/Testzentrum)
b. Genesen und getestet (Schnell- oder PCR-Test/Testzentrum)
c. Dreifach geimpft (geboostert)
d. Genesen und doppelt geimpft
e. Doppelt geimpft und genesen (Neu)
f. Geimpft, genesen, geimpft (Neu)
g. Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
h. Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
i. Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Ausnahmen:
a. Kinder bis zur Einschulung (keine Testnotwendigkeit)
b. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können, benötigen einen aktuellen Test         oder ein Testheft
c. Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft

Alle weiteren wichtigen Infos zu unseren Verhaltens- und Hygieneregeln findet Ihr hier.